|
Satzung
Der „Antweiler Baby-Bonus“
Antweiler möchte den Zuzug und das Hierbleiben junger Familien besonders fördern. Darum wird nach folgenden Richtlinien eine Förderung ausgezahlt, der „Antweiler Baby-Bonus“:
1. FĂĽr Familien, die nach Antweiler ziehen
Für jedes Kind im Vorschulalter wird ein „Baby-Bonus“ von 500 € gewährt, wenn seine Familie in Antweiler in selbst gebautes oder gekauftes Wohneigentum zieht und in Antweiler gemeldet ist.
Von diesen 500 € werden 250 € pro Kind beim Einzug bar ausgezahlt, weitere 250 € beim Eintritt in die Margaretha-von-Arenberg Grundschule Antweiler; dies sind Zeitpunkte, zu denen besonders hohe
Kosten entstehen.
2. FĂĽr Neugeborene
Bei Familien, die bereits in Antweiler in ihrem Wohneigentum leben und in Antweiler gemeldet sind, gibt es für jedes neugeborene Kind einen „Baby-Bonus“ von 250 €.
Von diesen 250 € werden 125 € bei der Geburt bar ausgezahlt, weitere 125 € beim Eintritt in die Margaretha-von-Arenberg Grundschule Antweiler; dies sind Zeitpunkte, zu denen besonders hohe
Kosten entstehen.
1. Die Laufzeit der Aktion ist vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2013.
2. Der Baby-Bonus ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Antweiler, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Gelder für den „Antweiler Baby-Bonus“ werden aus dem Gemeindehaushalt entnommen.
Zusätzliche Spenden von Einzelpersonen, Gruppen, Vereinen und Firmen sind erwünscht.
|